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Online-Nachricht - Mittwoch, 14.10.2020

Gesetzgebung | Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts (BMJV)

Das Bundeskabinett hat am den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Gesetzentwurf für eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen.

Das BMJV führt zum Entwurf aus:

  • Unternehmen, die eine Mehrheit ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger mit einem soliden Plan von ihrer Sanierungsperspektive überzeugen, können ihr Sanierungskonzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen.

  • Der neue Rechtsrahmen eröffnet betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, belastende Verträge zu beenden, wenn der andere Vertragspartner seine Zustimmung zur Anpassung oder Beendigung verweigert und ansonsten eine Insolvenz droht.

  • Für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen werden nach Inkrafttreten des Gesetzes weitergehende Erle...

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