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LSG Bayern Urteil v. - L 6 R 5130/17

Die Beteiligten streiten über die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung in Höhe von insgesamt 24.075,14 Euro. Streitig ist dabei die Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) bis 6) als Ärzte für Palliativmedizin im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Klägerin in der Zeit vom 01.10.2010 bis 31.12.2013.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 1309 Nr. 22
NAAAH-60685

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