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Gewerbesteuer | Ausschluss der erweiterten Kürzung (FG)
Eine einschränkende Auslegung des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG, wonach nur Zahlungen an gewerbesteuerpflichtige Gesellschafter erfasst werden, lehnt das FG Düsseldorf ab. Zwar erfasst das Gesetz alle Vergütungen i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ohne Rücksicht darauf, ob der Zweck der Regelung beeinträchtigt wird. Diese Regelung ist aber eine zulässige Typisierung ; Revision anhängig, BFH-Az. IV R 25/20).
Hintergrund: Aufgrund der so genannten erweiterten Kürzung unterliegen Erträge von Grundstücksunternehmen, soweit sie aus der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes resultieren, im Ergebnis nicht der Gewerbesteuer. Die erweiterte Kürzung gilt gem. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG nicht für bestimmte Sondervergütungen, die das Grundstücksunternehmen an seine Gesellschafter zahlt...