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Einkommensteuer | Musterklage: Auslandssemester als Werbungskosten (BdSt)
Dem BFH zufolge müssen auch Ausgaben für den Verpflegungsmehraufwand und die Unterkunftskosten eines Auslandssemesters bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Darauf macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) aufmerksam, der die Musterklage begleitet hat.
Sachverhalt: Die Klägerin nahm nach einer abgeschlossenen Ausbildung ein Studium auf, in dessen Verlauf sie zwei Auslandssemester absolvierte. Die Beteiligten stritten sich über die Aufwendungen für die dortige Unterkunft und für Verpflegungsmehraufwand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Vorinstanz war das
Der Bund der Steuerzahler führt in seiner Pressemitteilung aus:
Nach Ansicht des BFH () bleibt in d...