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Bilanzierung | Änderung eines Wahlrechts in der Überleitungsrechnung (BFH)
Die geänderte Willensbetätigung zu einer wahlrechtsbezogenen Rechtsfolge (hier: Minderung von Anschaffungskosten gem. § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG a.F.) ist nur nach Maßgabe der Regelungen zur Bilanzänderung steuerlich zugelassen, wenn sie (wie ebenfalls die ursprüngliche Wahl) in einer dem FA eingereichten Überleitungsrechnung vor der Veranlagung erfolgt (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Für das Jahr 2011 berücksichtigte die Klägerin und Revisionsklägerin, eine GmbH, einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG a.F. i. H. von 200.000 € für die beabsichtigte Anschaffung von Windenergieanlagen. Die Investition erfolgte in 2012 (Streitjahr).
Es wurde 2013 im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss eine Überleitungsrechnung eingereicht, welche 20...