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Arbeitsvertrag | Typologie bei anwaltlicher Tätigkeit als Partner
Ergibt sich bei typologisch sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch eines freien Dienstverhältnisses möglicher Tätigkeit (hier als Rechtsanwalt und „Partner“) im Wege der Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen, dass die Vertragsparteien sich deutlich für den Vertragstyp des Arbeitsvertrags entschieden haben, ist diese Vertragstypenwahl regelmäßig bindend. [i]Olbertz, NWB 32/2020 S. 2397 Eine gerichtliche Korrektur anhand der praktischen Vertragsdurchführung findet hier in aller Regel nicht mehr statt.
Im Rahmen eines vorläufigen Verfügungsverfahrens stand der von einem Rechtsanwalt geltend gemachte Beschäftigungsanspruch gegenüber einer Sozietät im Streit. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass ein Arbeitsverhältnis gewollt und insoweit auch vereinbart worden ...