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NWB 41/2020 S. 3027

Pflegekammer | Pflicht zur Entfernung einer PM von der Webseite

Öffentlich-rechtliche Körperschaften, für die eine Pflichtzugehörigkeit ihrer Mitglieder vorgesehen ist, müssen in besonderer Weise darauf achten, dass ihre Äußerungen alle unter den Mitgliedern vorkommenden Ansichten repräsentieren.

Anmerkung:

Das Gericht hat einem Eilantrag eines Pflichtmitglieds der Pflegekammer Niedersachsen auf Entfernung einer Pressemitteilung (PM) von deren Webseite stattgegeben. Hintergrund der PM ist die Erklärung der niedersächsischen Sozialministerin, sie fühle sich an das Ergebnis einer Befragung der Mitglieder der Pflegekammer zum Fortbestand der Kammer gebunden [i]Jahn, NWB 9/2002 S. 647und werde einen Gesetzentwurf zur Auflösung der Pflegekammer vorlegen. Darauf reagierte die Pflegekammer mit der PM, die die Überschrift „Pflege darf nicht auf stumm geschaltet we...