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Erbschaftsteuer-Hinweise 2019
Das Bundesfinanzministerium hat nach den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 auch die Erbschaftsteuer-Hinweise 2019 veröffentlicht. Diese werden folgend überblicksartig vorgestellt.
Im ersten Beitrag wird auf die Hinweise eingegangen, die sich nicht mit der Steuerbefreiung für Unternehmensvermögen beschäftigen.
Allgemeines
Die Erbschaftsteuer-Hinweise 2019 (ErbStH 2019) geben Hinweise zur Ergänzung der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sowie auf den ausgewählten aktuellen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zum Bewertungsrecht.
Die Erbschaftsteuer-Hinweise sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem entstanden ist oder entsteht. Gleichzeitig werden die Erbschaftsteuer-Hinweise 2011 mit Wirkung vom aufgehoben. Bisher ergangene Anweisungen, die mit den ErbStH 2019 im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
Regelungen zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz
Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
Die persönliche Steuerpflicht enthält § 2 ErbStG.
Hinweise zu § 2 ErbStG und R E 2 ErbStR 2019
Die H E 2.1 enthalten eine Übersicht der am geltenden Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Zum Stand der Doppelbesteuerungsabkommen siehe auch IV B 2 – S 1301/07/10017, BStBl I 2020, 162 KIEHL IAAAH-40058.
Teilungsanordnungen
Der Erblasser kann in seinem Testament auch ...