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Bilanzierung | Bewertung von Goldvorräten im Anlagevermögen (FG)
Für die Bewertung von im Anlagevermögen befindlichen Goldvorräten ist auf den Börsenkurs zum Bilanzstichtag abzustellen (, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, BFH-Az.: XI B 32/20).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Notwendigkeit der Berücksichtigung einer Wertaufholung bei dem Bilanzansatz eines Goldvorrats.
Im Anlagevermögen der Klägerin befinden sich am in US-Dollar erworbene Goldvorräte (180,38 Unzen, Anschaffungskosten 2011: 234.300 €), in Bezug auf die in den Folgejahren Teilwertabschreibungen vorgenommen wurden, und zwar im Jahr 2012 (erstmals) auf 227.300 €, im Jahr 2013 auf 180.300 €, im Jahr 2014 auf 175.750 €. Diesen Wert aus 2014 übernahm die Klägerin auch in der Bilan...