Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fremdgeschäftsführer als Bezieher von Kurzarbeitergeld in der Coronakrise
Ein angestellter GmbH-Geschäftsführer und der Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG) passen zumindest in der COVID-19-Pandemie zusammen: Das hat im Juli 2020 das Sozialgericht (SG) Speyer in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz bestätigt (Beschluss v. - S 1 AL 134/20, NWB TAAAH-59890).
I. SG Speyer entscheidet im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
[i]Tourismus- und Sportunternehmen in der Form einer UGDas Gericht hat im Wege einer einstweiligen Anordnung dem Antrag auf Gewährung von KUG für den Zeitraum März–Mai 2020 zugunsten des Geschäftsführers eines Tourismus- und Sportunternehmens in der Rechtsform einer UG (haftungsbeschränkt), der kleineren Variante der GmbH, stattgegeben. Die Gesellschaft beschäftigt nur den Geschäftsführer, der als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei der Gesellschaft geführt wird.
[i]GF grds. zum Bezug von KUG berechtigtDas SG Speyer hat in Bezug auf die Frage des erheblichen Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall (§ 95 Satz 1 Nr. 1 SGB III) seiner Entscheidung die nicht zurückgenommenen Anerkennungsbescheide der Agentur für Arbeit aus April und Mai 2020 zugrunde gelegt sowie festgestellt, dass der [i]Jähne, NWB 13/2020 S. 925Geschäftsführer in einem die Beitragspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis stand und daher im Grundsatz zum...