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Umsatzsteuerfreie Leistungserbringung beim Jugendfreiwilligendienst
Der V. Senat des BFH bejaht eine aus dem Unionsrecht abgeleitete Steuerfreiheit im Zusammenhang mit Leistungserbringungen beim Jugendfreiwilligendienst.
I. Leitsatz
Erbringt ein Träger des Jugendfreiwilligendienstes, der gem. § 11 Abs. 1 JFDG zur Gewährung von Geld- oder Sachleistungen an die Freiwilligen verpflichtet ist, Leistungen an die Einsatzstelle der Freiwilligen, die von der Einsatzstelle durch eine monatliche Pauschale vergütet wird, ist diese Leistung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.
II. Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb ein Zentrum für Freiwilligendienste, insbesondere Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr, Zivildienst und internationaler Freiwilligendienst. Sie verfolgte mit der Förderung der Berufsbildung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des §§ 51 f. AO. Dafür stellte sie Jugendliche an unterschiedlichen Einsatzstellen zur Verfügung und bereitete die Teilnehmer auf ihren Freiwilligendienst durch Beratung über die notwendigen Voraussetzungen und über ihren konkreten Einsatzbereich vor. Außerdem führte sie Lehrgänge und Qualifikationskurse mit dem Ziel durch, die Teilnehmer zu befähigen, den Freiwilligendienst anzutre...