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NWB Nr. 41 vom Seite 3049

Aussonderungsrechte in der Insolvenz eines Abrechnungsdienstleisters

Zudem Überlegungen zu den Voraussetzungen einer bevorzugten Befriedigung durch Absonderung

Prof. Dr. Stephan Arens

Über das Vermögen des Abrechnungsdienstleisters AvP Deutschland GmbH ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden (AvP, PM v. ). Die Gesellschaft hat bundesweit die Rezeptabrechnung von Apotheken und Krankenhausapotheken gegenüber Krankenkassen als Kostenträger übernommen. Knapp 3.500 Apotheken haben bei AvP abgerechnet. Das Abrechnungsvolumen lag jährlich bei 7 Mrd. €. Ob und in welchem Umfang die von AvP abgerechneten und vereinnahmten Gelder an die betroffenen Apotheken ausgeschüttet werden, ist unklar. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat bereits verlauten lassen, dass die Prüfung der Ansprüche der Apotheker auf Auszahlung der abgerechneten Rezepte Monate in Anspruch nehmen wird. Dies gelte insbesondere für die Frage, ob den betroffenen Apotheken an den Geldern ein „Aussonderungsrecht” zustehe. Ein guter Anlass, sich mit der Frage zu beschäftigen, wann Forderungen in der Insolvenz abgesichert sind.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Tabellenforderungen als „Normalfall“

[i]Zahlung orientiert sich an einer Quote„Normale“ Zahlungsforderungen im Insolvenzverfahren sind sog. Tabellenforderungen. Dies bedeutet, ...