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NWB Nr. 41 vom

Strafbarkeit der Cum/Ex-Gestaltungen im Steuerrecht

Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer

Nachdem durch die Finanzgerichte bereits geklärt wurde, dass den Cum/Ex-Modellen die steuerliche Anerkennung zu versagen ist, hat nunmehr auch das die Strafbarkeit der entsprechenden Gestaltungen festgestellt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Zweifache Erstattung der KapitalertragsteuerBei den Cum/Ex-Modellen wurde über den Verkauf von Aktien nach Ausschüttung und einen weiteren Leerverkauf der Aktien an einen Dritten, der an den Leerverkäufer auch eine Kompensation in Höhe der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer zahlte, die Möglichkeit geschaffen, dass Kapitalertragsteuer zweimal erstattet werden konnte, obwohl nur einmal – beim Erstverkäufer – Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Der Dritte konnte jeweils aufgrund der wörtlichen Anwendung der zum damaligen Zeitpunkt (2007 bis 2011) geltenden (ungenauen) gesetzlichen Vorschriften ebenfalls eine Kapitalertragsteuererstattung bzw. -anrechnung erhalten, obwohl er keinem Kapitalertragsteuereinbehalt unterlag, sondern eine Kompensationszahlung in Höhe der Kapitalertragsteuer an den Leerverkäufer erbracht hatte.

[i]v. Wedelstädt, Steuerhinterziehung, infoCenter, NWB TAAAB-80024 Das LG Bonn sah die Cum/Ex-M...