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Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Lieferung von Kunstgegenständen durch eine Personengesellschaft
Das zur Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG bei der Lieferung von Kunstgegenständen durch eine Personengesellschaft entschieden.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Die Voraussetzungen einer Steuerermäßigung i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG liegen nicht vor, sofern die Klägerin weder Urheberin bzw. Miturheberin oder Rechtsnachfolgerin eines Urhebers von Kunstgegenständen ist.
Eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG auf eine anstelle eines Galeristen als Wiederverkäufer tätig werdenden Personengesellschaft kommt mangels planwidriger Regelungslücke und einer einem Gelegenheitsverkäufer vergleichbaren Interessenslage nicht in Betracht.
II. Sachverhalt
Die Klägerin war eine GbR, die in 2014 von einem Künstler und einer Galerie gegründet wurde. Zweck der Gesellschaft war die Herstellung, Vermarktung und Veräußerung von bis zu drei Skulptureninstallationen sowie die Herstellung und Vermarktung von bis zu vier weiteren Stelen. Der Künstler und Gesellschafter räumte hierbei der GbR das ausschließliche Recht ein, die genannten Skulptureninstallationen in einer Kleinserie von bis zu drei Exemplaren herzustellen bzw. herstellen zu lassen, diese öf...