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BMF 18.09.2020 IV C 7 - S 2230/19/10003 :007, NWB 40/2020 S. 2950

Einkommensteuer | Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Das BMF hat in seinem Schreiben v. 18.9.20120 zur Tarifermäßigung nach §32c EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v.  (BGBl 2019 I S. 2451) Stellung genommen. In dem Schreiben werden u. a. das Inkrafttreten sowie Betrachtungszeiträume, die Zugangsvoraussetzungen, die Ermittlung der Tarifermäßigung und die Änderung einer bereits gewähren Tarifermäßigung aufgegriffen.