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Erstmalige Anwendung und Leasing
I. Einführung
Der erstmalige Eintritt in das House of IFRS folgt einem standardisierten Pfad. Für den Übergang auf das Regelwerk sind besondere Vorgaben vorgesehen (IFRS 1.BC3). In den Anwendungsbereich einbezogen ist allerdings nur ein Berichtssubjekt (entity), welches bislang keine ausdrückliche und vorbehaltslose Übereinstimmung mit den IFRS – gefordert ist eine positive Entsprechenserklärung (IAS 1.16) – in den Abschluss aufgenommen hat (IFRS 1.3). Die erstmalige Anwendung bedingt neben einer Bestandsaufnahme auch eine Rückschau, ausgehend von dem ersten Berichtsjahr (reporting period) sind
zwei Stromgrößenrechnungen für das Gesamtergebnis, den Cashflow sowie die Änderung im Eigenkapital und
drei Bestandsrechnungen (Eröffnungsbilanz und zwei Schlussbilanzen)
anzufertigen und offenzulegen. Besondere Bedeutung hat die Eröffnungsbilanz (date of transition). Auf den Zeitpunkt des Beginns der Vergleichsperiode sind erstmals alle Ansatz- und Bewertungsregeln anzuwenden, Übergangseffekte sind directly in equity zu erfassen (IFRS 1.11). Für die transition und reporting period gilt das Stetigkeitsgebot (IFRS 1.7). Durch zahlreiche Ausnahmen und die Gewährung von Wahlrechten wird – zu Lasten ein...