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USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 4

Vorsteuerabzug für die Badrenovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office

Philip Nürnberg

Mit Urteil vom  (V R 1/18) hatte der V. Senat des BFH zum Vorsteuerabzug zu entscheiden, der einem Arbeitnehmer aus der Badrenovierung eines an seinen Arbeitgeber vermieteten Home-Office zusteht. Es war im vorliegenden Sachverhalt strittig, ob der Arbeitnehmer die Erhaltungsaufwendungen für ein Badezimmer, die ihm dadurch entstanden, dass er eine Souterrain-Wohnung an seinen Arbeitgeber vermietet und in diesen Räumlichkeiten sein Home-Office eingerichtet hat, als Vorsteuer geltend machen kann. Insbesondere der direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen den Vermietungsumsätzen und den Badezimmerräumlichkeiten für die Home-Office-Tätigkeit war strittig. Zudem hatte der BFH sich dazu zu äußern, ob die Bruchteilsgemeinschaft als Unternehmer i. S. des Umsatzsteuerrechts anzusehen ist. Hinsichtlich des Vorsteuerabzugs stellte das Gericht u. a. darauf ab, inwieweit die Bürotätigkeiten im Home-Office die maßgeblichen Einrichtungen eines Badezimmers erfordern und differenzierte zwischen Sanitärräumen und restlicher Badezimmereinrichtung.

I. Leit- und Orientierungssatz

1. Leitsatz

1.1 Bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office besteht der für d...