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Einkommensteuer | u.a. Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährten Ladestrom (BMF)
Das BMF hat ausführlich zur Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG und der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG Stellung genommen ().
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom wurden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nummer 46 EStG).
Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehm...