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StuB 19/2020 S. 768

Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gem. § 32c EStG

Zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) nimmt das BMF auf 16 Seiten Stellung (, NWB PAAAH-59057).

Das BMF führt u. a. Erläuterungen zu folgenden Punkten aus:

  • Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume;

  • Zugangsvoraussetzungen und Antrag;

  • Erzielen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft;

  • Verlustvortrag und Verlustrücktrag;

  • fiktive Steuerberechnung;

  • Ermittlung der anteiligen tariflichen Einkommensteuer;

  • Bilanzänderung für Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der Tarifermäßigung;

  • Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern;

  • Änderung einer gewährten Tarifermäßigung (§ 32c Abs. 6 und 7 EStG).