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Aufwandswirksame Bilanzierung einer Entnahme aus einer GmbH bei Existenz eines EAV
I. Sachverhalt
MU sei Alleingesellschafter der TU-GmbH. TU habe ein bilanzielles Reinvermögen i. H. von 1.000 GE, davon Gezeichnetes Kapital i. H. von 300 GE und – frei verfügbare – Rücklagen i. H. von 700 GE. Zwischen MU und TU bestehe ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag (BEAV). MU möchte aus dem Vermögen von TU liquide Mittel i. H. von 800 GE entnehmen (nicht: Darlehen).
II. Fragestellung
Ist die Entnahme von MU aus dem Vermögen von TU i. H. von 800 GE zulässig? Bejahendenfalls, wie ist die Entnahme bei TU handelsbilanziell abzubilden?