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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 120/18 EFG 2020 S. 1668 Nr. 22

Gesetze: EStG § 35a

Abzug vom Vermieter gezahlter haushaltsnaher Dienstleistungen durch den Mieter

Leitsatz

Eine als Nachweis haushaltsnaher Dienstleistungen anzuerkennende Jahresabrechnung erfordert, dass die auf den einzelnen Wohnungseigentümer und Mieter entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie für Handwerkerleistungen gesondert aufgeführt sind. Der Mindestinhalt einer solchen Jahresabrechnung ergibt sich aus Rn. 26 und 27 des BStBl 2016 I S. 1213.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/PR 2020 S. 6 Nr. 8
DStR 2020 S. 6 Nr. 45
DStRE 2020 S. 1427 Nr. 23
EFG 2020 S. 1668 Nr. 22
GStB 2020 S. 415 Nr. 12
OAAAH-59387

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