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Online-Nachricht - Montag, 28.09.2020

Corona | Überbrückungshilfe: Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers (IDW)

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Wie schon das bisherige wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen "prüfenden Dritten" (Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt). Das IDW hat in seinem Fachlichen Hinweis vom Art und Umfang der vom Wirtschaftsprüfer im Rahmen dieses Auftrags vorzunehmenden Handlungen beschrieben und eine Beispielformulierung für eine Bescheinigung nach berufsüblichen Grundsätzen gegeben.

Hintergrund: In diesem Fachlichen Hinweis wurde bisher auch ausgeführt, dass es vort...

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