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Corona | Überbrückungshilfe: Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers (IDW)
Die Überbrückungshilfe wird in den
Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen
abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Wie schon das bisherige wird auch das
neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und
bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen
"prüfenden Dritten" (Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
oder Rechtsanwalt). Das IDW hat in seinem Fachlichen Hinweis vom
Art und
Umfang der vom Wirtschaftsprüfer im Rahmen dieses Auftrags vorzunehmenden
Handlungen beschrieben und eine Beispielformulierung für eine Bescheinigung
nach berufsüblichen Grundsätzen gegeben.
Hintergrund: In diesem Fachlichen Hinweis wurde bisher auch ausgeführt, dass es vort...