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Gesetzgebung | Entwurf zur Reform des Mietspiegelrechts (BMJV)
Mietspiegel sind in Deutschland
Referenzpunkt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie dienen
zur Bestimmung der zulässigen Neuvertragsmiete im Geltungsbereich der
Mietpreisbremse und als Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen. Das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu
gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine Reform
des Mietspiegelrechts erarbeitet (Referentenentwürfe für ein
Mietspiegelreformgesetz und für eine Mietspiegelverordnung).
Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts sieht u.a. vor:
Zur Stärkung der Rechtssicherheit von Mietspiegeln werden die Grundsätze, nach denen qualifizierte Mietspiegel zu erstellen sind, auf das Wesentliche beschränkt. Die z...