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LSG Nordrhein-Westfalen 10.06.2020 L 8 BA 6/18, NWB 39/2020 S. 2888

Sozialversicherungsfreiheit | Vertreterin einer Apothekerin

Die gesetzlichen Vorschriften zur Apothekenleitung und -vertretung erfordern eine vollständige inhaltliche Autonomie. Relevante Einschränkungen der Befugnisse der Vertreterin einer Apothekerin können daher nicht zum Vertragsgegenstand gemacht werden.

Anmerkung:

Das Gericht hat im Rahmen eines Streits um die Forderung des Rentenversicherungsträgers von Arbeitgeberbeiträgen der Inhaberin einer Apotheke, in der diese sich kurzzeitig durch eine andere Apothekerin vertreten ließ, Recht gegeben. [i]Zum Status des Arztpraxisvertreters Kastenbauer, NWB 18/2019 S. 1309Insbesondere hat das Gericht eine Tätigkeit der Vertreterin nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Inhaberin verneint. Die Vertreterin habe ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten können. Auch sei kein einseitiges Heranziehungsrecht der Inhaberi...