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Abgabenordnung | Nichtbeanstandungsregelung für Umrüstung von TSE-Kassen
Im Juli 2020 hatten einige Bundesländer (außer Bremen) beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Hierzu hatte sich das das erst am (BStBl 2020 I S. 656) veröffentlicht wurde, geäußert und weiterhin auf die Frist des hingewiesen. Daraufhin [i]NWB Online- Nachricht v. 17.9.2020, NWB NAAAH-58440 haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW und Rheinland-Pfalz nunmehr betont, dass sie weiterhin an ihrer Regelung festhalten wollen.