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Praxisrelevante Verlustabzugs- und Verlustausgleichsbeschränkungen im Einkommensteuerrecht und die Vererblichkeit von Verlustvorträgen
Anwendungsfragen, Fallbeispiele und Praxishinweise
Das Einkommensteuergesetz sieht in bestimmten Fällen eine Begrenzung der Möglichkeiten zur Verlustnutzung vor. Im Folgenden sollen ausgewählte Verlustausgleichs- und Verlustabzugsbeschränkungen aufgezeigt sowie die Vererblichkeit von Verlustvorträgen thematisiert werden.
I. Verlustabzug (§ 10d EStG)
1. Grundsätze
[i]Meier, Verlustausgleich – Verlustabzug, infoCenter, NWB KAAAA-88455 Nach § 10d EStG sind negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, bis zu einem Betrag von 5 Mio. €, bei zusammenveranlagten Ehegatten bis zu einem Betrag von 10 Mio. € vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag). Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht im Rahmen dieses Verlustrücktrags abgezogen worden sind, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. € (bei zusammenveranlagten Ehegatten 2 Mio. €) unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. € (bei zusammenveranlagten Ehegatten 2 Mio. €) übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlust...