Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unterlassene Feststellung des Vorjahresabschlusses
I. Sachverhalt
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2019 einer mittelgroßen GmbH im Jahr 2020 bemerkt der Abschlussprüfer, dass der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2018 noch nicht offengelegt worden ist. Durch weitere Prüfungshandlungen stellt sich heraus, dass die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss 2018 noch nicht festgestellt hat.
II. Fragestellung
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Abschlussprüfung und Berichterstattung des Geschäftsjahres 2019?