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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 26 | Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz bei Vermittlung von Tieren durch gemeinnützigen Tierschutzverein

Der Bundesfinanzhof muss zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung klären, ob das sich am Prinzip der Kostendeckung orientierende Entgelt, das ein gemeinnütziger Tierschutzverein für die ausdrücklich zum satzungsmäßigen Zweck gehörende Vermittlung von herrenlosen Tieren aus dem Ausland erhält, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Das FG Nürnberg hat dies aktuell bejaht (Revision anhängig), das FG Baden-Württemberg hatte dies 2011 rechtskräftig verneint.

Auch der nächste schwebende Prozess betrifft die Umsatzsteuer. Umstritten ist, ob das Entgelt, das ein gemeinnütziger Tierschutzverein für die Vermittlung von herrenlosen Tieren aus dem Ausland erhält, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von zurzeit 5 % unterliegt.

Das FG Baden-Württemberg hatte dies vor knapp zehn Jahren in einer rechtskräftigen Entscheidung verneint. Das FG Nürnberg hat sich jüngst hingegen für die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ausgesprochen.

Die Richter aus Mittelfranken haben zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision zugelassen. Diese wurde von der Verwaltung auch eingelegt. In letzter Instanz muss daher der XI. Senat des BFH klären:...