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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 22 | Gewerbliche Prägung: Stiftung & Co. KG keine gewerblich geprägte Personengesellschaft

Eine Stiftung & Co. KG ist nach einem aktuellen Urteil des FG Münster nicht als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen. Im Streitfall hatte dies die nachteilige Folge, dass die Kommanditanteile kein begünstigtes Betriebsvermögen i. S. von § 13a ErbStG darstellen. Die Sichtweise der Finanzrichter kann sich aber natürlich auch zugunsten einer Stiftung & Co. KG auswirken. Über die Revision muss der II. Senat des BFH entscheiden.

Eine Stiftung & Co. KG ist nach einem aktuellen Urteil des FG Münster nicht als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen.

In § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist geregelt: Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft. Also einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese – oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, – zur Geschäftsführung befugt sind.

Wie das FG Münster kürzlich entschieden hat, können lediglich Kapitalgesellschaften eine Personengesellschaft gewerblich prägen. Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Stiftungen l...