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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 15 | Erbschaftsteuer: Begünstigungsschädliches junges Verwaltungsvermögen auch ohne Missbrauchsabsicht

In einer ganzen Urteilsserie zum bis zum anzuwendenden alten Erbschaftsteuerrecht ist der Bundesfinanzhof zu dem Ergebnis gelangt: Hat ein Betrieb zwei Jahre vor einem Erbfall oder vor einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, fällt insoweit die Begünstigung des Betriebsvermögens fort. Auch ohne eine Missbrauchsabsicht kann es sich um begünstigungsschädliches junges Verwaltungsvermögen handeln.

Mit Spannung waren die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zum jungen Verwaltungsvermögen erwartet worden – i. S. des alten Erbschaftsteuerrechts, das bekanntlich bis zum anzuwenden war. In einer ganzen Urteilsserie ist der II. Senat des BFH jetzt zu dem Ergebnis gelangt: Hat ein Betrieb zwei Jahre vor einem Erbfall oder vor einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, fällt insoweit die Begünstigung des Betriebsvermögens fort. Auch ohne eine Missbrauchsabsicht kann es sich um begünstigungsschädliches junges Verwaltungsvermögen handeln. Für die betroffenen Unternehmen, ihre Gesellschafter und ihre Berater ist das natürlich enttäuschend.

Der Hintergrund ist Ih...