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IWB Nr. 18 vom Seite 724

Switch-over-Klauseln in DBA

Steuerberater, Fachberater Internationales Steuerrecht, Dipl.-Wirtschaftsjurist Thorsten Wagemann, München

I. Einleitung

[i]Umschaltklauseln bestehen in DBA und im nationalen Steuerrecht – sie sollen Steuerersparniseffekte ausschließenIn den DBA gibt es verschiedene Regelungen, die verhindern sollen, dass es zu einer generellen Nichtbesteuerung von Einkünften oder der ungerechtfertigten bzw. nicht gewünschten Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen kommt. Es handelt sich hierbei insbesondere um sog. Subject-to-tax-Klauseln (Rückfallklauseln), Remittance-base-Klauseln (Überweisungsklauseln) sowie Switch-over-Klauseln (Umschaltklauseln). Auch das nationale Recht kennt entsprechende Regelungen; allerdings gehen die entsprechenden Klauseln in den DBA diesen Bestimmungen vor (, NWB GAAAE-43805, Tz. 1).

Switch-over-Klauseln werden in DBA verwendet, um Doppelbesteuerungen, Doppelfreistellungen oder eine niedrige Besteuerung zu verhindern. Grundlage für die Anwendung einer Switch-over-Klausel sind abkommensrechtliche Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte. In diesen Fällen tritt dann an die Stelle der Freistellungsmethode die Anrechnungsmethode.

[i]Sie sind fester Bestandteil deutscher AbkommenspolitikBei einer Doppelbesteuerung ist Voraussetzung für die Anwendung der Switch-over-Klausel jedoch, dass eine Einigung im Rahmen eines Verständigungverfahrens nicht zustandegekommen ist. Switch-ov...