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Gesetzgebung | Verbesserungen im Elterngeld (BMFSFJ)
Das Bundeskabinett hat am einen Gesetzentwurf mit deutlichen Verbesserungen im Elterngeld beschlossen. Der Entwurf beinhaltet mehr Teilzeitmöglichkeiten, Frühchenmonat und weniger Bürokratie.
Der Entwurf sieht u.a. vor:
Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden - also auf volle vier Arbeitstage - angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden.
Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld.
Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkün...