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BFH 16.06.2020 VIII R 12/17, NWB 38/2020 S. 2795

Abgabenordnung | Wirkung eines Vorläufigkeitsvermerks in einem Änderungsbescheid

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: Ist in einem Änderungsbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk enthalten, der an die Stelle des im Vorgängerbescheid enthaltenen Vermerks tritt, bestimmt dieser den Umfang der Vorläufigkeit neu und regelt abschließend, wie weit die Vorläufigkeit nunmehr reicht.S. 2796

Einordnung:

Das Besprechungsurteil ist praxisrelevant, weil der BFH die Anforderungen für die Beibehaltung eines Vorläufigkeitsvermerks des Finanzamts nach ergangenem Änderungsbescheid aufstellt. Der BFH wies die Revision des Finanzamts als unbegründet zurück und führt aus, das Finanzgericht habe den Bescheid des Finanzamts vom zu Recht aufgehoben, soweit die Verluste der Klägerin aus selbständiger Arbeit nicht mehr anerkannt...