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Umsatzsteuer | Zu Berichtigung des Vorsteuerabzugs
„Wirtschaftsgut“ i. S. des § 15a UStG und damit Berichtigungsobjekt ist bei einem in Abschnitten errichteten Gebäude der Teil, der entsprechend dem Baufortschritt in Verwendung genommen worden ist (Bezug: § 15a UStG; § 44 Abs. 2 UStDV; Art. 20 Richtlinie 77/388/EWG; Art. 189 Buchst. a, b und d MwStSystRL; Art. 13b DVO (EU) Nr. 1042/2013).
(1) Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder S. 736Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen. Bei Grundstücken einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile, be...