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StuB 18/2020 S. 731

Kabinettsbeschluss zum JStG 2020

Die Bundesregierung hat am das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Mit dem Gesetz sollen wichtige EU-Vorgaben umgesetzt, aber auch weitere Neuregelungen auf den Weg gebracht werden:

Das Jahressteuergesetz 2020 ist ein typisches Artikelgesetz: Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen. Auf diese Weise setzt es sowohl EU-Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt aber auch fachliche Fragen und korrigiert redaktionelle Fehler.

Das Jahressteuergesetz 2020 modernisiert die Regelungen zur Mehrwertsteuer zwischen Unternehmen und privaten Kunden im grenzüberschreitenden Online-Handel. Dazu setzt es EU-Vorgaben in deutsches Recht um.

Künftig müssen EU-weit agierende Unternehmer nicht mehr in jedem M...