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LSG Thüringen Urteil v. - L 1 U 1487/18

Zwischen den Beteiligten ist die Veranlagung der Klägerin zum Gefahrtarif der Beklagten ab dem 1. Januar 2008 streitig. Insbesondere wendet sich die Klägerin, die gemäß bestandskräftigen und zwischen den Beteiligten auch nicht umstrittenen Bescheid vom 17. April 1991 der Zuständigkeit der Beklagten unterfällt, dagegen, dass sie ab dem 1. Januar 2008 ausschließlich in den Gefahrtarifstellen 01 (Bäckereien, Konditoreien Gefahrklasse 5,20) und Gefahrtarifstelle 19 (Bürobereiche Gefahrklasse 0,50) durch Veranlagungsbescheid vom 22. März 2008 veranlagt worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAH-58215

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