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Verfahrensrecht | FAQ zum Austausch von Steuergestaltungen DAC 6 (BZSt)
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Antworten auf die häufigsten technischen Fragen zu dem automatischen Informationsaustausch von Steuergestaltungen (CobrA/DAC6) veröffentlicht.
U. a. werden folgende Fragen zur elektronischen Datenübermittlung beantwortet:
Kann eine bereits vorhandene BZSt-Nummer zur Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen genutzt werden?
Die BZSt-Nummer beginnt mit BZ5, ich möchte aber den XML-Web-Upload im BOP bzw. der Massendatenschnittstelle ELMA nutzen. Was ist zu beachten?
Können mehrere BZSt-Nummern beantragt werden?
Meldungen für mehrere Gesellschaften (z.B. Mutter-/ Tochtergesellschaft): Muss für jede Gesellschaft eine eigene BZSt-Nummer beantragt werden?
Muss dem Bundeszentralamt für Steuern mitgeteil...