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Entwurf eines JStG 2020 – Teil 2: Änderungen des UStG, der UStDV und der EUStBV
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2804Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines JStG 2020 beschlossen. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen des UStG.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Umsetzung des EU-Digitalpakets
[i]Zentrale AnlaufstelleKernstück des Digitalpakets ist die Erweiterung des bestehenden Mini-One-Stop-Shops zum One-Stop-Shop (Anmeldung und Abführung bestimmter in mehreren EU-Mitgliedstaaten ausgeführter Umsätze an einer zentralen Anlaufstelle) durch Öffnung des Verfahrens für folgende weitere Umsätze:
[i]Sonstige Leistungen an NichtunternehmerSowohl im Drittland ansässige Unternehmer (§ 18i UStG-E) als auch in der EU ansässige Unternehmer (§ 18j UStG-E) können künftig alle sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer im OSS melden.
[i]Innergemeinschaftliche FernverkäufeAuch innergemeinschaftliche Fernverkäufe können von in der EU oder im Drittland ansässigen Unternehmern über OSS gemeldet werden (§ 18j Abs. 1 Nr. 1 UStG-E).
[i]Fiktive LieferungEbenfalls über OSS gemeldet werden können Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaats, die als fiktive Lieferung durch den Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (§ 3 Abs. 3a Satz 1 UStG-E) gelten.
[i]FernverkäufeFernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens...