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Rundfunkbeitrag | Übernachtungszimmer in einer Kanzlei
Auch ein zu Übernachtungszwecken genutztes Zimmer in einer Rechtsanwaltskanzlei unterliegt der Rundfunkbeitragspflicht.
Das streitige „Übernachtungszimmer“ erfüllt nach Ansicht des Gerichts die Voraussetzungen, die an eine Wohnung i. S. des § 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) gestellt werden. Diese ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume. Zudem bejaht das Gericht auch die weitere Voraussetzung eines eigenen Eingangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 RBStV). Nr. 2 zähle nur die gängigsten Zugangsmöglichkeiten zu einer Raumeinheit auf, sei aber nicht abschließend. Auch andere Zugänge, die eine neutrale Zugangsfläche darstellen, seien denkbar und das gemeinsame Merkmal hierfür stelle die Einschränkung dar, dass die betreffende Raumeinhei...