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BMF 28.08.2020 III C 2 - S 7203/19/10001 :001, NWB 37/2020 S. 2726

Umsatzsteuer | Behandlung von verdeckten Preisnachlässen bei sog. Streckengeschäften im Gebrauchtwagenhandel

Der (BStBl 2018 II S. 505) die Vereinfachungsregelung in Abschnitt 10.5 Abs. 4 UStAE anerkannt, jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Bemessungsgrundlage bei Inzahlungnahme von Kfz (Tauschumsätze) anhand des subjektiven Werts und nicht des gemeinen Werts festzustellen ist. Die daraus folgende Änderung des UStAE gibt das bekannt.