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FG Rheinland-Pfalz | Abzug von inländischen Beiträgen zur Pflegeversicherung bei steuerfreier Rente aus Luxemburg
(1) Die (Rück-)Ausnahme vom Sonderausgabenabzugsverbot nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ist gemeinschaftskonform dahingehend auszulegen, dass der Anwendungsbereich auf inländische Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Auslandsrenten zu erweitern ist, wenn die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV tangiert ist. (2) Inländische Beiträge zur Pflegeversicherung sind, soweit sie mit steuerfreien Auslandsrenten aus Luxemburg in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, aufgrund einer differenzierten Betrachtung der Vorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG nach der jeweiligen Versicherungssparte als Sonderausgaben abziehbar.
[i]Keine pauschale Sichtweise bei Rückausnahmen für Vorsorgeaufwendungen Im Streitjahr 2014 bezogen die Kläger (Eheleute) jeweils eine im Inland steuerpflichtige Leibrente. Zudem bezog der Kläger aus seiner frühe...