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Stundung von Forderungen aus Lieferung und Leistung
I. Einführung
Forderungen aus Lieferung und Leistung, für die kein langfristiges Zahlungsziel vereinbart wurde und die daher keine Finanzierungskomponente beinhalten (IFRS 15.63), sind in Anwendung des practical expedient im Zugangspreis zum vereinbarten, noch ausstehenden Transaktionspreis zu bewerten (IFRS 9.B5.1.1). Der gebotenen Risikovorsorge in Höhe des expected credit loss kann wahlweise bei Zugang bereits im Umfang des lifetime expected loss Rechnung getragen werden (IFRS 9.). Mangels Finanzierungskomponente fehlt eine vertragliche Zinsabrede und somit scheidet auch eine implizite Effektivverzinsung aus. Ohne Effektivzins entfällt auch die Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes für die Bestimmung des expected credit loss (IFRS 9.(b)). Im (Berechnungs-)Modell ist ein Effektivzinssatz von 0 % zu unterstellen, auch wenn die Zahlungsbedingungen eigentlich durch den Zeitwert des Geldes beeinflusst sind, also der Effektivzins ungleich 0 % ist. Die Annahme eines Zinssatzes von 0 % ist eine Vereinfachung und Konsequenz der Unwesentlichkeit ( „when the effect of discounting is immaterial“) einer barwertigen Betrachtung (IFRS 13.BC138A). Theoretisch weist somit auch ein Fi...