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Versicherungsteuer | Zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht einer Auslandsunfallversicherung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die gem. § 140 Abs. 2 SGB VII abgeschlossene Auslandsunfallversicherung ist nicht nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VersStG im Inland steuerbar, soweit die versicherten Personen als Arbeitnehmer des inländischen Unternehmers (Versicherungsnehmer) ihrer Beschäftigung im Ausland nachgehen. (2) Die Auslandsunfallversicherung gem. § 140 Abs. 2 SGB VII ist nicht nach § 4 Nr. 3 VersStG von der Versicherungsteuer befreit.