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BFH 12.03.2020 V R 20/19, StuB 17/2020 S. 688

Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferung

Das Ausstellen einer unterfakturierten Zweitrechnung führt nicht dazu, die Steuerfreiheit für die Ausfuhrlieferung aufgrund einer vom Abnehmer zulasten des Steueraufkommens eines Drittstaats begangenen Steuerhinterziehung zu versagen (Bezug: § 6a, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG; Art. 138, Art. 146 MwStSystRL).

Praxishinweise

(1) Die Klägerin lieferte im Streitjahr 2013 Kraftfahrzeuge aus dem Inland in die Türkei an dort ansässige Abnehmer. Sie nahm dabei die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen nach § 6 UStG in Anspruch. Sie hat die Begehung von Steuerverkürzungen im Empfangsstaat Türkei durch die Erteilung unterfakturierter Zweitrechnungen, die das Entgelt im Vergleich zu den zutreffenden Erstrechnungen nicht vollständig ausgewiesen haben, ermöglicht. In der Türkei wurde nämlich mit diesen Re...