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NWB Nr. 35 vom Seite 2648

Ganz nach dem Motto: Doppelt hält besser

© Fotomanufaktur JL – stock.adobe.comImmer wieder sieht man sich der (unangenehmen) Situation ausgesetzt, jemanden an etwas erinnern zu müssen, wie z. B. eine offene Rechnung oder die Einreichung der Buchführungsunterlagen. Oftmals fühlt man sich dabei etwas unbehaglich. Schließlich will man ja niemandem auf die Nerven fallen. Die Finanzverwaltung hat nun offenbar eine neue Methode entwickelt, wirklich wirkungsvoll zu erinnern, ohne zugleich zu nerven: die sog. proaktive Erinnerung.

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