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BBK Nr. 17 vom

Risiko der Scheinselbständigkeit bei freien Mitarbeitern

Gestaltungsempfehlungen zur Vermeidung von Ermittlungen durch DRV und Zoll

Jörg Romanowski

In der betrieblichen Praxis werden von vielen Unternehmen u. a. gern freie Mitarbeiter eingesetzt. Dabei ist sich wahrscheinlich nicht jeder Unternehmer der Gefahr einer möglichen Scheinselbständigkeit seiner freien Mitarbeiter und der daraus resultierenden Konsequenzen und Risiken bewusst.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Abgrenzung Arbeitnehmer – Selbständiger

Voraussetzungen für die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern in der Sozialversicherung sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV einerseits der Bezug von Arbeitsentgelt und andererseits das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses:

  • Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.

  • Beschäftigung ist die nicht selbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

Diese Merkmale sind nicht zwingend kumulativ für das Beste...