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Bewertung – Ermittlung des Wertes der Bereicherung bei einer gemischten Schenkung (FG)
Der Wert der Bereicherung bei der gemischten Schenkung ist unter Berücksichtigung des Steuerwerts des übertragenen Gegenstands unter Abzug des Kapitalwerts der Leistungs- und Nutzungs-/Duldungsauflagen zu ermitteln. Eine Differenzierung nach Leistungsauflagen einerseits und Nutzungs-/Duldungsauflagen andererseits ist nicht erforderlich. Nicht nur bei der Ermittlung des Kapitalwerts von Nutzungs-/Duldungsauflagen, sondern auch bei Leistungsauflagen ist eine Kürzung nach § 14 Abs. 2 BewG vorzunehmen.
Quelle: , NWB DAAAH-55993