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Verantwortungsvolle Geldanlage (ESG)
Chancen und Risiken für Steuerberater, Vermögensverwalter und Anleger
Am wird die „Offenlegungsverordnung“ des EU-Aktionsplans für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums in Kraft treten. Diese wird Finanzberater verpflichten, dem Kunden gegenüber offenzulegen, ob bzw. wie sie nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Doch nicht nur der Regulator zwingt zur Beschäftigung mit dem Thema. Beiträge zu ESG kann man mittlerweile in fast jeder Tageszeitung lesen. Mandantenfragen zu diesem Thema sind also zu erwarten, zumal die Renditen nachhaltiger Anlagen attraktiv sind.
Eines der Probleme verantwortungsvoller Kapitalanlagen sind fehlende anerkannte Detaildefinitionen der wichtigsten Begriffe. Dies führt bei Kapitalanlegern, Mandanten und Beratern zu Verwirrung. Mandanten erwarten aber zu Recht qualifizierte Antworten.
Die sogenannte Taxonomiekommission der EU hat ihre Definition von grünen Investments im Dezember 2019 abgeschlossen und eine Klassifizierung festgesetzt. Dabei gilt die Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens als „grün“, sofern diese zu einem der festgelegten sechs ökologischen Ziele beiträgt: Des Weiteren darf im Hinblick auf die anderen Ziele kein erheblicher Schaden angerichtet werden und es müssen soziale und Governance-Mindeststandards eingehalten werden.
Zukünftig ist zu erwarten, dass alle großen börsennotierten Unternehmen der EU nach den vorgenannten Kriterien in ihren Jahresberichten berichten.
I. ESG – Environmental, Social und Governance
ESG steht für Environmental, Social und Governance und bezieht sich meist auf Geldanlagen, die besonderen Wert auf Umweltfreundlichkeit, soziales Verhalten und gute Unternehmensführung legen.
Seitdem die Fridays for Future-Demonstrationen populär wurden und die Europäische Union das Thema mit zahlreichen Regulierungsinitiativen unterstützt, wird „ESG“ auch von Finanzdienstleistern ernst genommen. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht neue „nachhaltige“ oder „verantwortungsvolle“ Produkte auf den Markt kommen. Auch die Nachfrage ist groß. So wuchs das Volumen investierter Gelder privater Investoren in ESG-Produkte in den Jahren 2018 bis 2019 um 96 %. Vergleicht man den 2019er-Anteil nachhaltiger Fonds und Mandate am Gesamtvolumen mit Österreich (38 %) und der Schweiz (15,6 %), so hat Deutschland mit 5,6 % noch einen massiven Nachholbedarf.
II. Die wichtigsten Begriffe verantwortungsvoller Geldanlage
Zum Thema ESG gibt es zahlreiche Begrifflichkeiten und Definitionen. Dabei ist es wichtig, sich auf einen grundlegenden Definitionskatalog zu verständigen. Aufgrund des großen Interesses der Öffentlichkeit und dementsprechend auch vieler Mandanten am Thema „Nachhaltigkeit“ sollten auch steuerberatende Berufe im Groben die wichtigsten Begriffe kennen.
Mit Impactinvestments versucht man einen positiven Beitrag zur Weltverbesserung mit seinem investierten Kapital zu leisten. Impactinvestments beziehen sich dabei auf die 17 Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen. Aber auch schon vor Inkrafttreten dieser Ziele am gab es Impactinvestments, z. B. in Form von Mikrokreditvergaben in Entwicklungsländern.
Voting und Engagement erfolgen nach einem Investment. Der Investor übt hier durch seine aktive Stimmrechtsausübung oder Mitsprache auf der Hauptversammlung Einfluss auf die Aktiengesellschaft aus.
III. Problematik fehlender Detaildefinitionen
Eines der Probleme verantwortungsvoller Kapitalanlagen sind fehlende anerkannte Detaildefinitionen der wichtigsten Begriffe.S. 317 Dies führt bei Kapitalanlegern, Mandanten und Beratern zur Verwirrung. Mandanten erwarten aber zu Recht qualifizierte Antworten. Daher sollen im Folgenden Hilfestellungen und Tools aufgezeigt werden, die eine fundierte und umfassende Meinungsbildung ermöglichen.
Die sogenannte Taxonomiekommission der EU hat ihre Definition von grünen Investments im Dezember 2019 abgeschlossen und eine Klassifizierung festgesetzt. Dabei gilt die Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens als „grün“, sofern diese zu einem der sechs folgenden ökologischen Ziele beiträgt:
Klimaschutz,
Anpassung an den Klimawandel,
nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
Übergang zur Kreislaufwirtschaft,
Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung,
Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Des Weiteren darf im Hinblick auf die anderen Ziele kein erheblicher Schaden angerichtet werden und es müssen soziale und Governance-Mindeststandards eingehalten werden.
Zukünftig ist zu erwarten, dass alle großen börsennotierten Unternehmen der EU nach den vorgenannten Kriterien in ihren Jahresberichten berichten. Für einen Aktienfonds mit dem Investitionsschwerpunkt EU-Large Caps kann dann auf Portfolioebene berichtet werden, wie viel Prozent der Umsätze der Unternehmen umweltfreundlich („grün“), umweltschädlich („braun“) und in einer Transition von grün zu braun sind. Je nachdem, wie granular berichtet wird, kann die Aussagekraft aber beschränkt sein. So ist nicht immer klar, wie z. B. indirekte Verschmutzungen von Lieferanten und Abnehmern mitberechnet werden.
IV. Kostenloses ESG-Werkzeug von der DVFA
Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e. V. (DVFA) hat bereits Ende 2018 einen Vorschlag einer Klassifizierung verantwortungsvoller Geldanlagen veröffentlicht. Die im Jahr 2019 eingerichtete Sustainable Investing Kommission hat zudem Anfang 2020 das DVFA Policy for Responsible Investment Scoring Concept (PRISC) veröffentlicht. Mit diesem kostenlosen Modell kann jeder eine umfassende verantwortungsvolle Geldanlagepolitik definieren. Berater und Kapitalanleger haben die Möglichkeit, ein einfaches Standardmodell auf ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Dazu wird auch ein modifizierbares Textdokument bereitgestellt, so dass die gewünschte Anlagepolitik einfach dokumentiert werden kann. PRISC kann aber auch dazu genutzt werden, Geldanlageprodukte in Bezug auf den Grad ihrer Vereinbarkeit mit der individuell entwickelten Anlagepolitik zu prüfen.