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Unterjähriger Zuzug und der Trust als Mitunternehmer – Zuzugssperre des § 15 AStG at its best?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 646§ 15 AStG kann für Errichter („Stifter“), Bezugs- und Anfallsberechtigte eines Trusts, die nach Deutschland ziehen möchten, eine Art „Zuzugssperre“ sein. Abschreckend wirken hierbei nicht zuletzt die mit der Norm verbundenen Rechtsunsicherheiten. Solche bestehen auch bei unterjährigem Zuzug eines Zurechnungsadressaten sowie bei mitunternehmerischer Beteiligung des entsprechenden Trusts an einer Personengesellschaft.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Steuerpflichtige Einkünfte bei unterjährigem Zuzug
Bei [i]Keine Steuerpflicht für sämtliche Einkünfte bei unterjährigem Zuzugunterjährigem Zuzug eines Zurechnungsadressaten könnte argumentiert werden, dass die durch einen Trust i. S. des § 15 AStG erzielten Einkünfte erst am Ende eines Jahres – unter Annahme einer „Vollausschüttung“ – dem jeweiligen Zurechnungsadressaten zuzurechnen sind, dort gem. § 15 Abs. 8 Satz 1 AStG zu den Einkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG gehören und mithin besteuert werden dürften. Allerdings kann § 15 AStG lediglich die Besteuerung bewirken, die erfolgen würde, wenn die Einkunftsquellen nicht dem Trust, sondern dem Zurechnungsadressaten zuzurechnen wären, sodass eine Besteuerung von Einkünften, die vor dem Zuzugszeitpunkt erzielt wurden, ausscheidet.
Hinsichtlich [i]Mitunternehmerische Beteiligung des Trusts ändert daran nichts der Frage, zu welchem Zeitp...